Eine nationale Regelung darf für Wirtschaftsprüfer kein absolutes Verbot von Kundenakquisehandlungen vorsehen. Ein solches durch die Dienstleistungs-Richtlinie untersagtes Verbot stellt nach einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union eine Beschränkung des grenzüberschreitenden freien Dienstleistungsverkehrs dar. Die Dienstleistungs-Richtlinie, die von den Mitgliedstaaten spätestens bis zum 28. Dezember 2009 umgesetzt werden musste, dient
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