Syndikusanwälte und die gesetzliche Rentenversicherung

Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundessozialgerichts besteht kein Befreiungsanspruch abhängig beschäftigter „Syndikusanwälte“ von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Das Bundessozialgericht hat jetzt in drei Revisionsverfahren über die Frage entschieden, ob abhängig beschäftigte Rechtsanwälte („Syndikusanwälte“) gemäß § 6 Abs 1

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