Zur Umsetzung der EU-Richtlinie für Tabakerzeugnisse hat auch die Bundesrepublik Deutschland neue Vorschriften erlassen: Am 20. Mai ist das neue Tabakerzeugnisgesetz in Kraft getreten.
Mit der „Richtlinie 2014/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften
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