Zahnarztpraxis

Der Zahnarzt ohne Corona-Impfung

Die Tatsache, dass ein (Zahn-)Arzt nicht gegen das Coronavirus geimpft ist, kann die Verhängungen eines Tätigkeitsverbotes gegen diesen Arzt rechtfertigen.

So hat aktuell das Verwaltungsgericht Osnabrück den Eilantrag eines nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpften Zahnarztes aus dem Landkreis Grafschaft

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