Gerichtsgebäude

UBER Black

Die Taxi-Konkurrenz „UBER“ hat mal wieder die Justiz beschäftigt. Nun hat das Berliner Kammergericht festgestellt, dass auch das Geschäftsmodell UBER Black gegen das Wettbewerbsrecht verstößt.

Ein Berliner Taxiunternehmer hatte zunächst vergeblich in einem Eilverfahren versucht, UBER B.V. den Einsatz der

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Kartenzahlung im Taxi

Weder Bundesrecht noch Hamburger Landesrecht begründen eine Pflicht für Taxenunternehmer und Taxifahrer, Entgelte für Beförderungsleistungen unbar entgegenzunehmen oder entsprechende (Kartenlese-)Geräte bereitzuhalten.

Ein Verstoß gegen die bußgeldbewehrte öffentlich-rechtliche Beförderungspflicht liegt jedenfalls in Hamburg grundsätzlich nicht vor, wenn ein Beförderungsvertrag deshalb nicht

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