Gerichtsgebäude

UBER Black

Die Taxi-Konkurrenz „UBER“ hat mal wieder die Justiz beschäftigt. Nun hat das Berliner Kammergericht festgestellt, dass auch das Geschäftsmodell UBER Black gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Ein Berliner Taxiunternehmer hatte zunächst vergeblich in einem Eilverfahren versucht, UBER B.V. den Einsatz der Smartphoneapplikation UBER APP für Mietwagenfahrer und Mietwagenunternehmer zwecks Vermittlung von

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Kartenzahlung im Taxi

Weder Bundesrecht noch Hamburger Landesrecht begründen eine Pflicht für Taxenunternehmer und Taxifahrer, Entgelte für Beförderungsleistungen unbar entgegenzunehmen oder entsprechende (Kartenlese-)Geräte bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die bußgeldbewehrte öffentlich-rechtliche Beförderungspflicht liegt jedenfalls in Hamburg grundsätzlich nicht vor, wenn ein Beförderungsvertrag deshalb nicht zustande kommt, weil der Taxenunternehmer oder Taxifahrer entgegen dem Ansinnen

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Nachrichten

Betrunkene Wies’n-Besucher und die Taxifahrer

Setzt sich jemand betrunken in ein Taxi, hat er damit zu rechnen, dass ihm schlecht wird und er sich übergeben muss. Deshalb trägt er dann auch grundsätzlich die Kosten für die Reinigung. Wenn der Fahrgast dagegen gebeten hat, anzuhalten, und der Taxifahrer diese Bitte ignorierte und weiterfuhr, ist ein Mitverschulden

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