Auf Dienstreisen besteht kein lückenloser Versicherungsschutz. Die Gefahr eines Terroranschlags stellt ein allgemeines Lebensrisiko dar, das grundsätzlich an jedem Ort in Deutschland besteht. Der Restaurantbesuch am Ort der Dienstreise erhält allein durch den Aufenthalt dort keinen betrieblichen Bezug.
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