Der Hundebiss am Hundestrand

Verletzt sich eine Hundehalterin, indem sie ohne Schutzvorrichtung in einer brenzligen Auseinandersetzung ihres Hundes mit einem zweiten eingreift, muss sie sich ein Mitverschulden von 80 % anrechnen lassen.

Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Oldenburg in dem hier vorliegenden Fall

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