Kampfdörfer auf dem Truppenübungsplatz

„Kampfdörfer“ auf einem Truppenübungsplatz sind rechtens. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Minden die Klage des Naturschutzbundes Nordrhein-Westfalen (NABU) gegen die Genehmigung von zusätzlichen Übungsdörfern auf dem von der Britischen Rheinarmee genutzten Truppenübungsplatz Senne abgewiesen. Der beklagte Kreis Gütersloh hatte

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Übungsdörfer auf Truppenübungsplatz

Der Bau von zusätzlichen Übungsdörfern auf dem von der Britischen Rheinarmee genutzten Truppenübungsplatz Senne lässt keine erhebliche Beeinträchtigungen der Fauna und Flora durch das Vorhaben erwarten. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Minden die Klage des Naturschutzbundes Nordrhein-Westfalen gegen die

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Kampfdörfer in der Senne

Die britische Armee will in der westfälischen Senne für Afghanistan trainieren. Und das Verwaltungsgericht Minden hat heute „seinen Segen“ dazu gegeben und einen Antrag des Naturschutzbundes Nordrhein-Westfalen (NABU) zurückgewiesen, mit dem dieser beantragt hatte, die Errichtung und Neugestaltung von Kampfdörfern

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