„Kampfdörfer“ auf einem Truppenübungsplatz sind rechtens. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Minden die Klage des Naturschutzbundes Nordrhein-Westfalen (NABU) gegen die Genehmigung von zusätzlichen Übungsdörfern auf dem von der Britischen Rheinarmee genutzten Truppenübungsplatz Senne abgewiesen. Der beklagte Kreis Gütersloh hatte
Artikel lesen

