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Eingruppierung nach dem Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes – und das Praxissemester

Praxissemester im Sinne des § 7 Satz 3 des Tarifvertrags über die Entgeltordnung des Bundes sind nur solche Semester, in denen ausschließlich praktische Arbeiten erbracht werden. Für die Eingruppierung in bestimmte Entgeltgruppen des Tarifvertrags über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund) besteht unter anderem die tarifliche Anforderung einer „einschlägigen

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Eingruppierung eines Ausbilders – und die tariflichen Anforderung an eine

Eine Ausbildungswerkstatt im tariflichen Sinne liegt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nur dann vor, wenn sie ihrer Zweckbestimmung nach allein Ausbildungszwecken dient, nicht aber dann, wenn in ihr im Sinne einer Nebenfunktion Auszubildende ausgebildet werden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht unter Auslegung des Wortlauts im rechtsterminologischen Verständnis unter Berufung auf die

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