Das „faktische“ Überholverbot und seine Grenzen

Nach der Straßenverkehrsordnung begründet ein Überholen unter Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kein gesetzliches Überholverbot, es stellt lediglich einen Geschwindigkeitsverstoß dar. Im Falle eines Unfalls liegt ein „faktisches“ Überholverbot vor, wenn sich der Unfall beim Einhalten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht ereignet

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Elefantenrennen auf der Autobahn

ÜberholverbotUnter welchen Voraussetzungen kann ein Lkw-Überholverbot auf Autobahnen bei hoher Verkehrsbelastung mit überdurchschnittlich hohem Anteil des Schwerlastverkehrs angeordnet werden? Mit dieser Frage hatte sich jetzt das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zu befassen.

Konkret ging es um die Anordnung eines Überholverbotes

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