Bundesfinanzhof (BFH)

Keine Bettensteuer für gewerbliche Übernachtung

Die inzwischen von über 20 Kommunen erhobene Übernachtungssteuer ist nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts teilweise verfassungswidrig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied, dass Gemeinden Steuern nur auf privat veranlasste entgeltliche Übernachtungen erheben dürfen, nicht aber auf solche, die beruflich zwingend erforderlich sind.

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Teurer schlafen in Duisburg

Die Erhebung der sogenannten Bettensteuer durch die Stadt Duisburg ist rechtmäßig.

In zwei bei ihm anhängigen Verfahren hat jetzt das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Klagen gegen die Erhebung der Bettensteuer abgewiesen.

Durch die Stadt Duisburg wird aufgrund einer vom Rat beschlossenen

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