Vollstreckung eines Umgangstitels – und das entfallene Rechtsschutzbedürfnis für eine Verfassungsbeschwerde

Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Verfassungsbeschwerde bezüglich der Vollstreckung eines Umgangstitels entfällt infolge einer zwischenzeitlich erfolgten verfahrensabschließenden fachgerichtlichen Entscheidung.

Die hier vom Bundesverfassungsgericht entschiedene Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamm, die aufgrund der und über die Beschleunigungsbeschwerde (§ 155c

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