Elektronische Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen

Die Verpflichtung eines Unternehmers, die Umsatzsteuer-Voranmeldungen dem Finanzamt grundsätzlich durch Datenfernübertragung elektronisch zu übermitteln, ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs verfassungsgemäß.

Seit dem 1. Januar 2005 müssen Umsatzsteuer-Voranmeldungen dem Finanzamt elektronisch übermittelt werden. Auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung unbilliger

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Umsatzsteuererklärungen in Papierform?

Seit dem 01.01.2005 sind Umsatzsteuer-Voranmeldungen elektronisch zu übermitteln, sofern der Unternehmer über einen internetfähigen Computer verfügt. Weitergehende Ausnahmen – etwa wegen Datenschutzbedenken oder des Mehraufwandes der PC-Erfassung – sind nach einem aktuellen Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts nicht möglich.

Durch das

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