Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz für Kinder wurde zum 1. Oktober 2005 erweitert. Beschränkte sich der Versicherungsschutz bisher auf Kinder in Krippen, Kindergärten und Horten, sind dem Monatsanfang auch Kinder in Tagespflegestellen bzw. bei Tagesmüttern gegen Unfälle beim Aufenthalt sowie auf dem
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