Eine ungewöhnliche Häufung von Beweisanzeichen kann die Feststellung rechtfertigen, dass es sich um ein manipuliertes oder aber überhaupt nicht stattgefundenes Unfallgeschehen handelt.
Beweisanzeichen können sich z. B. ergeben aus dem Unfallhergang, der Art der Schäden, der Art der beteiligten Fahrzeuge,
Artikel lesen

