Für die Einstufung als Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR ist es ohne Belang, dass keine Verpflichtungserklärung vorliegt, wenn der Betroffene unter einem Decknamen über Jahre wissentlich und willentlich eine Vielzahl von Informationen an das MfS geliefert hat.
So hat
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