Insolvenz

Der zahlungsunfähige Zwischenmieter

Die auf Anweisung des zahlungsunfähigen Zwischenmieters erfolgte Direktzahlung des Endmieters an den Vermieter gewährt diesem eine inkongruente Deckung, welche die Gläubiger des Zwischenmieters objektiv benachteiligt.

Ein Anfechtungsanspruch aus §§ 129 ff, 143 Abs. 1 InsO scheitert in diesem Fall nicht

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