Schulleiter muss man schlagen

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat aktuell den Eilantrag eines 14-jährigen, in Klassenstufe 7 beschulten Schülers (Schüler) gegen seinen durch die Schulleiterin angeordneten sofortigen fünfzehntägigen Ausschluss vom Unterricht wegen einer im Klassenchat getätigten und gegen die Schulleiterin gerichteten beleidigenden „What’s App“-Äußerung „Fr

Artikel lesen

Unterrichtsausschluss

Die Ordnungsmaßnahme des Unterrichtsausschlusses nach § 49 Abs. 4 Nr. 2 HmbSG wird rechtswidrig, wenn die Voraussetzungen dafür, die allein pädagogischer Art sind – hier nach 1 /2 Jahre – über das Rechtsschutzverfahren entfallen sind, weil keine sofortige Vollziehung angeordnet

Artikel lesen