Für das Hamburgische Oberverwaltungsgericht bestehen m Eilverfahren keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der in Ziff. 3 des Muster-Corona-Hygieneplans der (Hamburgischen) Behörde für Schule und Berufsbildung angeordneten Maskenpflicht an den Schulen. Derzeit ist jedoch keine Rechtsgrundlage ersichtlich, die die Schulleitung zu
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