Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof mit Vergütungsfragen eines Darlehnsvermittlers zu beschäftigen. Konkret ging es zum einem um die Frage, ob der Darlehensvermittler gemäß § 655b Abs. 1 Satz 2 BGB a.F. auch die Vergütung angeben muss, die der Darlehensgeber einem
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