Dass die Bank davon ausging oder ausgehen musste, die Darlehensnehmer hätten von ihrem Widerrufsrecht keine Kenntnis, schließt eine Verwirkung nicht aus. Gleiches gilt für den Umstand, dass die Bank „die Situation selbst herbeigeführt hat“, weil sie eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung nicht erteilt hat. Gerade bei beendeten Verbraucherdarlehensverträgen wie hier kann das
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