Mit der Abgrenzung zwischen betrieblich veranlassten Darlehen und durch das Gesellschaftsverhältnis veranlassten Einlagen bei Kapitalüberlassungen zwischen verbundenen Unternehmen hatte sich aktuell der Bundesfinanzhof zu befassen:
Dem zugrunde lag der Fall einer inländischen oHG, an der ausschließlich juristische Personen beteiligt waren.
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