Im Dunkeln auf der Treppe

Ein Verkehrssicherungspflichtiger muss nicht alle denkbaren Maßnahmen treffen, um einen Unfall völlig auszuschließen. Der Besucher einer Veranstaltung muss sich den Verhältnissen anpassen und die Verkehrsflächen so annehmen, wie sie sich ihm erkennbar darstellten.

Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Oldenburg

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Plakatwerbung an Verkehrsflächen

Durch eine ordnungsbehördliche Verordnung kann die Stadt Siegen Plakatwerbung auch auf privaten Flächen untersagen, die an Verkehrsflächen angrenzen.

In dem hier vom Oberlandesgericht Hamm entschiedenen Bußgeldverfahren betreibt der Betroffene in Siegen eine Firma für Medienwerbung und Veranstaltungen. Im Januar und

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