Die nächste Taschenbuchauflage

Das Recht des Verlegers, Folgeauflagen eines Werkes zu veranstalten, kann sich auch ohne ausdrückliche Erwähnung aus dem Gesamtinhalt des Verlagsvertrages ergeben.

Ein Verleger, der das Recht hat, eine neue Auflage zu veranstalten, ist nicht verpflichtet, von diesem Rechte Gebrauch zu

Artikel lesen

Digitalisierung in der Unibibliothek

Das Landgericht Frankfurt am Main hatte in einem einstweiligen Verfügungsverfahren über den Umfang der einer Universitätsbibliothek zustehenden Möglichkeiten der Digitalisierung von verlegten Werken und der Berechtigung, die digitalisierten Werke Nutzern der Bibliothek zur Verfügung zu stellen, zu entscheiden.

Grundlage des

Artikel lesen