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BAföG trotz Sparbuch

Das Sparbuch von der Oma steht einem BAföG nicht zwingend entgegen. So hat jetzt das Verwaltungsgericht Göttingen zwei BAfög-Empfängerinnen Recht gegeben, die sich mit ihrer Klage gegen die Rückforderung von Ausbildungsförderungsleistungen durch die Georg-August-Universität wegen verschwiegenen Vermögens gewendet hatten.

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