Der Soldat – und seinen Verwendung

Der Soldat hat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine bestimmte Verwendung.

Ein dahingehender Anspruch lässt sich auch nicht aus der Fürsorgepflicht ableiten.

Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte über seine Verwendung nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses nach pflichtgemäßem Ermessen.

Die Entscheidung des

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Die vom Soldaten unerwünschte Verwendung

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat ein Soldat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine bestimmte örtliche oder fachliche Verwendung. Ein dahingehender Anspruch lässt sich auch nicht aus der Fürsorgepflicht ableiten.

Über die Verwendung eines Soldaten entscheidet der zuständige Vorgesetzte oder die

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