Einsicht in Verträge der Hansestadt Hamburg

Auf der Grundlage des Hamburgischen Transparenzgesetzes kann im Zusammenhang mit einem Volksentscheid nicht verlangt werden, dass eine Behörde die noch nicht veröffentlichten Anlagen zu Beteiligungs- und Konsortialverträgen zugänglich macht, wenn das Informationsinteresse nicht das Geheimhaltungsinteresse der Freien und Hansestadt Hamburg

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