Landgericht Bremen

Berufungseinlegung durch einen vollmachtlosen Vertreter

Wird ein Rechtsmittel oder ein Rechtsbehelf durch einen vollmachtlosen Vertreter eingelegt, so ist dieses als unzulässig zu verwerfen, wenn nicht der Berechtigte zuvor die Verfahrenshandlung genehmigt. Genehmigt der Berechtigte, wird dadurch der Verfahrensmangel der nicht ordnungsgemäßen Vertretung von Anfang an geheilt (§ 89 Abs. 2 ZPO). Wegen ihrer Rückwirkung braucht

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Genehmigung schwebend unwirksamer Verträge durch Klageerhebung

Ein ohne Vollmacht geschlossener Vertrag ist schwebend unwirksam und wird erst bei Genehmigung rückwirkend wirksam. Eine solche Genehmigungshandlung kann auch in dem objektiven Umstand gesehen werden, dass die vertraglichen Ansprüche eingeklagt werden. Zwar setzt eine Genehmigung schwebend unwirksamer Geschäfte durch schlüssiges Verhalten regelmäßig voraus, dass der Genehmigende die Unwirksamkeit kennt

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Der geplatzte Grundstückskauf und die Haftung des vollmachtslos vertretenen Vertragspartners

Bei einem Grundstückskaufvertrag haftet auch die vollmachtlos vertretene Vertragspartei nicht schon dann auf Ersatz der vergeblichen Vertragskosten, wenn sie die als sicher erscheinende Genehmigung ohne triftigen Grund verweigert, sondern nur, wenn eine besonders schwerwiegende, in der Regel vorsätzliche Treuepflichtverletzung vorliegt, etwa das Vorspiegeln einer tatsächlich nicht vorhandenen Genehmigungsbereitschaft. Ist der

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