Die Behörde muss dem gesetzlichen Verteilungskriterium des Vorschulbesuchs bei ihrer Ermessensentscheidung ausreichend Rechnung tragen, welchen Kindern sie einen Platz in Klasse 1 bei der Auswahl der aufzunehmenden Grundschüler zuweist. §§ 1 Satz 4 i.V.m. 42 Abs. 7 HmbSG begründen in Hamburg einen individuellen Anspruch darauf, dass ein Kind innerhalb der bestehenden Kapazitäten in die
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