Kläranlage

Beseitigung von abgelagertem Klärschlamm

Nicht deponiefähiger Klärschlamm unterliegt den allgemeinen Vorschriften des Abfallrechts. 

Das hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auf die Klage des Wasserverbandes für das oberirdische Einzugsgebiet der Emscher entschieden. Von 1965 bis 1999 betrieb der Wasserverband auf dem Gebiet der beklagten

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Der Bau einer Abwassertransportleitung

Ein Grundstückseigentümer hat die Verlegung einer Abwassertransportleitung auf seinem Grundstück zu dulden, wenn sie sich gemessen an wasserwirtschaftlichen Zwecken als vernünftig und sinnvoll darstellt und daher erforderlich ist.

So das Verwaltungsgericht Hannover in dem hier vorliegenden Fall des Eilantrags eines

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Abgaben für Wasser- und Bodenverbände

Gewässerunterhaltungsverbände haben ein weites Organisationsermessen. Rechte der Mitglieder und mittelbar der Grundeigentümer sind erst dann verletzt, wenn der Verband in Bezug auf Planung und Durchführung der Gewässerunterhaltung die äußerste kostenmäßige Vertretbarkeitsgrenze erkennbar überschreitet. Entsprechend liegt im Verfahrensermessen der Gemeinden, wie

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