Kläranlage

Beseitigung von abgelagertem Klärschlamm

Nicht deponiefähiger Klärschlamm unterliegt den allgemeinen Vorschriften des Abfallrechts.  Das hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auf die Klage des Wasserverbandes für das oberirdische Einzugsgebiet der Emscher entschieden. Von 1965 bis 1999 betrieb der Wasserverband auf dem Gebiet der beklagten Stadt Duisburg eine Kläranlage; bis 1984 leitete er das schlammhaltige

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Gerichtsgebäude

Kontroll- und Unterhaltungspflicht der Wasserleitung bis zur Wasseruhr

Die haftungsrechtliche Verantwortung eines Wasserversorgungsunternehmens endet erst hinter der Wasseruhr. Bis zu dieser Messeinrichtung trifft das Unternehmen eine uneingeschränkte Kontroll- und Unterhaltungspflicht der Wasserleitung. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Koblenz in dem hier vorliegenden Fall für einen Wasseraustritt in einem Privathaus im Bereich vor der Wasseruhr die Haftung des

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Der Bau einer Abwassertransportleitung

Ein Grundstückseigentümer hat die Verlegung einer Abwassertransportleitung auf seinem Grundstück zu dulden, wenn sie sich gemessen an wasserwirtschaftlichen Zwecken als vernünftig und sinnvoll darstellt und daher erforderlich ist. So das Verwaltungsgericht Hannover in dem hier vorliegenden Fall des Eilantrags eines Grundstückseigentümers aus Brevörde (LK Holzminden), der sich damit gegen eine

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Abgaben für Wasser- und Bodenverbände

Gewässerunterhaltungsverbände haben ein weites Organisationsermessen. Rechte der Mitglieder und mittelbar der Grundeigentümer sind erst dann verletzt, wenn der Verband in Bezug auf Planung und Durchführung der Gewässerunterhaltung die äußerste kostenmäßige Vertretbarkeitsgrenze erkennbar überschreitet. Entsprechend liegt im Verfahrensermessen der Gemeinden, wie sie die ihnen auferlegten Gewässerunterhaltungsbeiträge umlegen. Ermächtigungsgrundlage für den Erlass

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