Eine Bezirksregierung kann Betreibern von potentiell wassergefährdenden Anlagen Auflagen erteilen und Maßnahmen erlassen, um Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts zu vermeiden. So das Verwaltungsgericht Köln in dem hier vorliegenden Fall eines Eilantrages, mit dem die Shell Deutschland Oil GmbH sich gegen Anordnungen der Bezirksregierung Köln in Bezug auf Rohrleitungsanlagen in der Rheinland
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