In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Herausgebers des Gutscheinheftes „Schlemmerblock“ kann eine Vertragsstrafe von 2.500 € für jeden vorsätzlichen Vertragsverstoß des Gastwirts nicht wirksam vereinbart werden.
Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof auf die Klage der Herausgeberin des Gutscheinheftes „Schlemmerblock“. Sie bietet
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