Förderung des Goethe-Instituts

Handelt es sich bei dem Empfänger staatlicher Mittel nicht um ein Unternehmen, das als Einheit eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, sondern um ein Institut, das mit seiner aus Bundesmitteln geförderte Arbeit wesentliche staatliche Aufgaben wahrnimmt (hier Goethe-Institut), greift das Durchführungsverbot nach

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Schornsteinfeger als EU-Dienstleister

Ein Schornsteinfeger, der deutscher Staatsangehöriger ist, darf bis zur Änderung der Rechtslage am 31.12.2012 nur gelegentlich für einen EU-Dienstleister in seinem Beruf tätig sein. Nur dieser selbst oder der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister sind zu derartigen Arbeiten im Kehrbezirk befugt.

Nach Auffassung

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