Eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone in Leipzig kann einem Unternehmen nur unter der Bedingung erteilt werden, dass die Ablehnung der Erlaubnis zu einer Existenzgefährdung führt.
Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Leipzig den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz eines Leipziger
Artikel lesen

