Wohnberechtigungsschein für einen geduldeten Ausländer

Das Landeswohnraumförderungsgesetzes für Baden-Württemberg verlangt für Ausländer nicht den Besitz eines Aufenthaltstitels. Auch Ausländer, deren Abschiebung aus familiären Gründen dauerhaft unmöglich ist, gehören typischerweise zum förderungswürdigen Personenkreis. So kann ihnen auch ein Wohnberechtigungsschein für eine öffentlich geförderte Mietwohnung erteilt werden.

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Mietminderung auf Wohnberechtigungsschein

Darf der Vermieter nach den Bestimmungen eines ihn bindenden Fördervertrages von Mietern mit Wohnberechtigungsschein keine höhere Miete als die Durchschnittsmiete im sozialen Wohnungsbau verlangen, ist eine Regelung im Mietvertrag, nach der der Mieter bei Vorlage eines Wohnberechtigungsscheines die Verminderung der

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