Kinder getrennt lebender Eltern sind für Zwecke des Wohnungsberechtigungsscheins in der Regel nur einem der beiden Elternhaushalte zuzurechnen.
Leben Eltern getrennt und üben gemeinsam das Sorgerecht über ihre Kinder aus, können die Kinder nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Berlins in der
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