Behindertenwohnheim im allgemeinen Wohngebiet

Das Bauplanungsrecht ist grundstücksbezogen, nicht personenbezogen. Demgemäß kann auch nur der Eigentümer eines Nachbargrundstücks die Verletzung ihn schützender bauplanungsrechtlicher Vorschriften geltend machen, nicht aber der Mieter.

Mit dieser Begründung wies jetzt das Verwaltungsgericht Koblenz einen Eilantrag gegen den Bau eines

Artikel lesen