Die mit dem Betrieb eines gewerblichen Altenwohnheims eng verbundenen Umsätze nach § 4 Nr. 16 Buchst. d UStG sind u.a. dann umsatzsteuerfrei, wenn im vorangegangenen Kalenderjahr mindestens 40 % der Leistungen Kranken und behinderten Menschen zugutegekommen sind, die in einem
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