Heimkosten als außergewöhnliche Belastung

Heimkosten können einkommensteuerlich als außergewöhnliche Belastung anzusehen sein.

In einem jetzt vom Finanzgericht Düsseldorf entschiedenen Fall erlitt die Klägerin als Folge einer Gehirnblutung erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen, die u.a. zu einem Grad der Behinderung von 100% sowie einer Pflegebedürftigkeit i.S.d. Pflegestufe

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