Zu den Anforderungen an eine Verkürzung der Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche in Allgemeinen Geschäftsbedingungen beim Gebrauchtwagenkauf hat jetzt der Bundesgerichtshof Stellung genommen:
Der Käüferin steht ein Schadensersatzanspruch gemäß § 437 Nr. 3, § 280 Abs. 1 und 3, § 281 Abs.
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