Die Beteiligten eine vom Finanzgericht Düsseldorf entschiedenen, beim Bundesfinanzhof aber noch anhängigen Verfahrens streiten darüber, ob Zinsen aus Kapitallebensversicherungen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG einkommensteuerpflichtig sind. Das Verfahren kam – wie häufig in diesen Fällen – nach
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