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Darlehn für den Golfclub

Wenn neue Mitglieder einem Golfclub bei ihrem Eintritt ein Darlehen gewähren, darf der Golfclub, wie jetzt das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden hat, trotz einer entsprechenden Vertragsklausel die Rückzahlung nicht mit der Begründung verweigern, dass keine Warteliste von Beitrittsinteressenten (und damit neuen

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Zinszahlung durch Arbeitgeber

Zinszahlungen des Arbeitgebers auf ein vom Arbeitnehmer aufgenommenes Darlehen sind nach Ansicht des Bundesfinanzhofs steuerpflichtiger Arbeitslohn.

Verpflichtet sich der Arbeitgeber gegenüber dem Darlehensgeber zur Zahlung von Zinsausgleichszahlungen, ist steuerpflichtiger Arbeitslohn anzunehmen. Für die Anwendung der Verwaltungsanweisung (Abschn. 31 Abs. 8

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