Werden auf fällige, aber nicht gezahlte Milchabgabe Zinsen erhoben und erstreckt sich der Zinszeitraum über mehrere Jahre, ist der der Zinsberechnung zugrunde zu legende Zinssatz am 1.10.eines jeden Jahres des Zinszeitraums neu zu bestimmen.
Nach Art. 15 Abs. 2 VO
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