Eine Klägerin kann keine auch auf kapitalisierte Verzugszinsen keine Verzugszinsen ab Rechtshängigkeit beanspruchen.
Denn von Zinsen sind gemäß § 289 Satz 1 BGB Verzugszinsen nicht zu entrichten.
Nach § 289 Satz 2 BGB lässt das Zinseszinsverbot zwar das Recht des
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