Hat ein Medizinstudent bereits den vorklinischen Studienabschnitt erfolgreich absolviert, so besteht in einem auf Zulassung zum ersten Semester des klinischen Studienabschnitts (5. Fachsemester) gerichteten Klageverfahren kein Rechtsschutzinteresse für einen auf hilfsweise Zulassung zu einem der niedrigeren Fachsemester gerichteten Hilfsantrag.
Für
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