Oberlandesgericht Frankfurt am Main - SItzungssaal 165 C

Denkmalschutz – und die unvollständige Grundlagenermittlung eines Architekten

Die unvollständige Grundlagenermittlung eines Architekten führt nicht zu einer Schadensersatzpflicht für die dem Bauherren entgangenen steuerlichen Vergünstigungen. Ein mit der Grundlagenermittlung und Entwurfsplanung beauftragter Architekt hat seinen Auftraggeber über ein denkmalschutzrechtliches Genehmigungserfordernis aufzuklären. Zweck dieser Verpflichtung ist es, den Bauherrn in die Lage zu versetzen, die Realisisierungschancen des Vorhabens einschätzen

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Zeitungen

Verdachtsberichterstattung – und ihre möglichen Folgen

Sind die Darstellungen in einem Zeitungsartikel im Wesentlichen zutreffend gewesen und liegt kein Zurechnungszusammenhang zwischen dem Artikel und einem Scheitern der Geschäfte des von diesem Artikel Betroffenen vor, besteht keine Schadensersatzpflicht. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Nürnberg in dem hier vorliegenden Fall dem Begehren des Klägers auf Schadensersatz in

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Auto, Hauswand

Schadensrealisierung mit zeitlicher Verzögerung – und die Betriebsgefahr

Die Realisierung des Schadens erst nach einer zeitlichen Verzögerung von eineinhalb Tagen steht der Zurechnung der Betriebsgefahr im Sinne des § 7 Abs. 1 StVG nicht entgegen, wenn die beim Betrieb geschaffene Gefahrenlage solange fortund nachwirkte. Der haftungsrechtliche Zurechnungszusammenhang wird durch einen Sorgfaltspflichtverstoß eines mit der Schadensbeseitigung beauftragten Dritten in

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Verkehrsunfall,Auto,Kfz,

Der haftungsrechtliche Zurechnungszusammenhang – und die Sorgfaltspflichtverletzung bei der Schadensbeseitigung

Der haftungsrechtliche Zurechnungszusammenhang wird durch einen Sorgfaltspflichtverstoß eines mit der Schadensbeseitigung beauftragten Dritten in der Regel nicht unterbrochen. Für die haftungsrechtliche Würdigung derartiger Fallgestaltungen hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Beurteilungsgrundsätze entwickelt. Danach kann, wenn ein Schaden zwar bei rein naturwissenschaftlicher Betrachtung mit der Handlung des Schädigers in einem kausalen Zusammenhang

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Steuerberaterhaftung – und der mißlungene Reparaturversuch des nachfolgenden Steuerberaters

Mögliche Fehler eines nachfolgend beauftragten Steuerberaters, der versucht, den Beratungsfehler der zunächst mandatierten Steuerberater im Rahmen eines finanzgerichtlichen Klageverfahrens zu „reparieren“, sind weder geeignet, den Zurechnungszusammenhang zwischen der Pflichtverletzung der ursprünglich mandatierten Steuerberater und dem der Mandantin entstandenen Schaden in Höhe der Kosten des finanzgerichtlichen Verfahrens zu unterbrechen, noch ein

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Die Pflichtverletzung des Erstberaters und der Zurechnungszusammenhang

Der Zurechnungszusammenhang zwischen der Pflichtverletzung und dem Schadenseintritt wird bei einem Verhalten Dritter nur dann unterbrochen, wenn eine gänzlich ungewöhnliche Beeinflussung des Geschehensablaufs vorliegt. Daher scheidet grundsätzlich eine Unterbrechung aus, wenn nach dem pflichtwidrig handelnden Rechtsberater eine andere rechtskundige Person mit der Angelegenheit befasst worden ist und noch in der

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Nachrichten

Unfallbedingte Verletzungen und Folgeschäden wegen einer Begehrensneurose

Für die Verneinung des Zurechnungszusammenhangs zwischen unfallbedingten Verletzungen und Folgeschäden wegen einer Begehrensneurose ist es erforderlich, aber auch ausreichend, dass die Beschwerden entscheidend durch eine neurotische Begehrenshaltung geprägt sind. Der haftungsrechtlich für eine Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung verantwortliche Schädiger hat grundsätzlich auch für Folgewirkungen einzustehen, die auf einer psychischen Prädisposition oder

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