Seit dem 1. November 2023 werden in sämtlichen Senaten des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig die Gerichtsakten elektronisch geführt. Damit hat ein Prozess zur schrittweisen Einführung der führenden elektronischen Gerichtsakte seinen Abschluss gefunden, mehr als zwei Jahre vor dem gesetzlichen Stichtag für die verpflichtende elektronische Aktenführung am 1. Januar 2026.

Ab dem 1. November 2023 werden die Akten aller eingehender und fortgeführter Verfahren des 11. Senats, des 1. und des 2. Wehrdienstsenats, des Fachsenats und des Großen Senats sowie bei Güteverfahren elektronisch geführt. In den anderen Senaten begann die Arbeit mit der führenden elektronischen Gerichtsakte sukzessive seit dem 1. September 2022.
Die Einführung der elektronischen Gerichtsakte erfolgt auf Grundlage von § 2 Satz 2 der Verordnung über die elektronische Aktenführung bei den obersten Gerichten des Bundes in der Zivilgerichtsbarkeit und in den Fachgerichtsbarkeiten (Bundesgerichte-Aktenführungsverordnung -BGAktFV-)1 in der aktuell geltenden Fassung.
Die Umstellung auf die elektronische Aktenführung hat damit insgesamt knapp zwei Jahre gedauert.
- BGBl I 2020, S. 745[↩]
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- Bundesverwaltungsgericht: Robert Windisch