Die Bundesregierung hat den Entwurf eines „Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens“ in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Mit dem Gesetzentwurf wird die mit der Föderalismusreform I im Jahr 2006 dem Bund übertragene ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für das Meldewesen wahrgenommen und das Melderecht in Deutschland harmonisiert. Auffälligste Änderung ist wohl, dass die Mitwirkung von Vermietern bei der Anmeldung von Mietern wieder eingeführt werden soll, um Scheinanmeldungen zu erschweren.
Desweiteren sollen künftig bei einfachen Melderegisterauskünften gewerbliche Auskünfte nur noch zweckgebunden erteilt werden und für Auskünfte zu Zwecken des Adresshandels und der Werbung eine Einwilligung der betroffenen Person erforderlich sein. Die Speicherfrist für Meldedaten nach Wegzug oder Tod der betroffenen Person wird auf das Minimum von fünf Jahren beschränkt.
Krankenhäuser und ähnliche Einrichtungen sollen künftig keine gesonderten Verzeichnisse über ihre Patienten bzw. Bewohner mehr führen müssen, die Hotelmeldepflicht soll vereinfacht werden. Die Aufbewahrungsfrist für die Hotelmeldescheine soll künftig bundeseinheitlich ein Jahr betragen.
Gleichzeitig erweitert der Gesetzentwurf die Zugriffsmöglichkeiten der öffentlichen Verwaltung auf die Meldedaten. Künftig soll die Verwaltung länderübergreifend und rund um die Uhr online auf die Meldedatenbestände zugreifen können.











