Fördermöglichkeiten einer Photovoltaik-Anlage

Deutschland setzt auf erneuerbare Energien, um bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu sein. Noch in diesem Jahr werden Gesetze auf dem Weg gebracht, durch die die Bedeutung von Photovoltaik immer mehr zunimmt. So sollen neue Unternehmen dazu verpflichtet werden, Photovoltaik-Anlage zu installieren. Eine Photovoltaik-Anlage lohnt sich. Aber was rentiert sich mehr: Miete oder Kauf? Welche Fördermöglichkeiten gibt es und was hat es mit der EEG-Zulage auf sich? Diese Fragen erläutert der folgende Artikel.

Fördermöglichkeiten einer Photovoltaik-Anlage

Photovoltaik: Kaufen oder Mieten?

Vielleicht stellen Sie sich die Frage, ob Sie Photovoltaik kaufen oder mieten sollen. Gerade die Miete einer Photovoltaik-Anlage lockt mit geringen monatlichen Beiträgen von durchschnittlich 50 Euro. Also lieber mieten als kaufen? Sie müssen eine Photovoltaik-Anlage als langfristige Anlage sehen, die sich über 20 Jahre und länger rentieren soll. Wenn Sie eine Photovoltaik-Anlage mieten, müssen Sie zwar nur geringe Beiträge zahlen, aber das zu einer langen Laufzeit. Am Ende zahlen Sie bei einer Miete also drauf. Oft sogar das Zwei-bis Dreifache von dem Anschaffungspreis einer Photovoltaik-Anlage. Eine Finanzierung der Anlage ist zu 100 Prozent möglich und Banken haben attraktive Kredite – eigens für Photovoltaik.

Welche Förderung gibt es?

Wer eine Photovoltaik-Anlage erwirbt, profitiert von zahlreichen Förderungen. Zunächst einmal erhalten Sie eine Vergütung nach dem Erneuerbaren Energien Gesetz, wenn Sie den Strom ins öffentliche Netz speisen. Im Juli 2021 lag der Preis bei 7 Cent pro Kilowatt. Diese EEG Vergütung bekommen Sie für die nächsten 20 Jahre ausgezahlt. Sie müssen diese Vergütung nicht beantragen. Ihr Netzbetreiber ist verpflichtet, Ihnen den Strom abzunehmen und diese Vergütung zu zahlen. Wenn Sie eine Photovoltaik-Anlage finanzieren wollen, können Sie sich an die bundeseigene Förderbank KfW wenden. Für die Finanzierung von Photovoltaik-Anlagen stehen Ihnen zinsgünstige Darlehen zu Verfügung. Steuerlich profitieren Sie, da Sie zum Beispiel die Anschaffungskosten steuerlich geltend machen können. Darüber hinaus ist eine Photovoltaik-Anlage eine zum Vorsteuerabzug berechtigte unternehmerische Tätigkeit, und zwar auch dann, wenn Sie ein Teil des Stromes privat nutzen. Eventuell können Sie auch Zuschüsse bei der KfW für die Photovoltaik-Anlage beantragen. In diesem Fall müssen Sie sich aber zwischen der EEG-Vergütung und den Zuschüssen entscheiden. Außerdem haben viele Bundesländer oder Kommunen eigene Förderprogramme. Erkundigen Sie sich am besten bei örtlichen Energieberatern, um die für Sie in Frage kommenden Möglichkeiten auszuloten.

Muss ich die EEG-Umlage zahlen?

Mit dem Strompreis ist eine EEG Umlage zu zahlen. Wenn Sie eine Photovoltaik-Anlage besitzen, die eine Leistung von 30 Kilowatt haben und Sie den Strom privat nutzen, müssen Sie keine EEG-Zulage zahlen. Wenn Sie als Besitzer einer Photovoltaik-Anlage Strom herstellen, um ihn ins öffentliche Netz zu speisen, ist die EEG-Umlage fällig. Sofern Sie eine Photovoltaik-Anlage besitzen, die mehr als 30 Kilowatt Leistung hat, müssen Sie in jedem Fall eine EEG-Umlage zahlen – allerdings eine um 40 Prozent ermäßigte. Die EEG-Zulage ist an den Netzbetreiber zu zahlen. Die aktuellen Preise werden im Oktober für das Folgejahr veröffentlicht. Ein Lichtblick: Auch bei der EEG-UMlage gibt es Bewegung – sie soll bis 2023 abgeschafft werden. Darauf hat sich die amtierende Regierung in ihrem Koalitionsvertrag verständigt. Und schon für 2022 sinkt die EEG-UMlage von 6,5 auf 3,7 Cent pro Kilowatt. Millionen von Haushalten werden dadurch entlastet.

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