Urteilsverfassungsbeschwerde – und die Prozessführung vor den Fachgerichten

Der Grundsatz der materiellen Subsidiarität erfordert, dass ein Beschwerdeführer vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde den Rechtsweg nicht nur formell, sondern auch in der gehörigen Weise unter Nutzung der gegebenen Möglichkeiten durchläuft, um auf die Vermeidung oder Korrektur des gerügten Grundrechtsverstoßes hinzuwirken1.

Urteilsverfassungsbeschwerde – und die Prozessführung vor den Fachgerichten

Daran fehlt es etwa, wenn es Beschwerdeführerin unterlassen hat, selbst in der mündlichen Verhandlung entsprechende Fragen zu stellen oder die Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens zu beantragen.

Gleiches gilt, wenn die Beschwerdeführerin die Möglichkeit gehabt hätte, entsprechende Beweisanträge in der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht zu stellen, dies aber unterlassen hat.

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12. Mai 2022 – 2 BvR 354/21

  1. vgl. BVerfGE 112, 50 <60>[]

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