Verfassungsbeschwerde – und der Tod der Beschwerdeführerin

Nachdem die Beschwerdeführerin verstorben ist, ist lediglich auszusprechen, dass sich das Verfahren durch ihren Tod erledigt hat.

Verfassungsbeschwerde – und der Tod der Beschwerdeführerin

Eine Rechtsnachfolge kommt im Verfassungsbeschwerdeverfahren grundsätzlich nicht in Betracht, weil die Verfassungsbeschwerde allein der Durchsetzung höchstpersönlicher Rechte dient.

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 4. Juli 2018 – 2 BvR 62/18