Franchisegesetz: ja oder nein?

Franchisegesetz: ja oder nein? – DFV und DFNV diskutieren über die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung.

Franchisegesetz: ja oder nein?

Für Franchisesysteme gibt es in Deutschland keine gesetzliche Regelung. Seit einigen Wochen wird jedoch ein Franchisegesetz heiß diskutiert. Das Bundesjustizministerium hatte beim Deutschen Franchise-Verband (DFV) nachgefragt, ob eine gesetzliche Regelung von Franchiseverträgen und vorvertraglichen Aufklärungspflichten angebracht sei. Der DFV verneinte dies in seiner offiziellen Stellungnahme, der Deutsche Franchise-Nehmer Verband (DFNV) sieht das hingegen anders.

Franchise ist in der Tat in Deutschland gesetzlich nicht speziell geregelt. Stattdessen setzt sich das deutsche Franchiserecht aus den Regeln verschiedener Gesetze und Gerichtsurteile zusammen. Die Anfrage des Bundesjustizministeriums an den DFV war nun ob, wie auch schon in der Vergangenheit immer wieder diskutiert, eine spezialgesetzliche Regelung in Form eines Franchisegesetzes sinnvoll wäre. Die Positionen hierzu sind deutlich: Der DFV sieht keine Notwendigkeit für ein Franchisegesetz, der DFNV hingegen schon.

 

Der DFNV möchte das Franchisegesetz zum Schutz der Franchisenehmer

Der DFNV fordert das Franchise-Gesetz für den Schutz der Franchisenehmer. Der Schaden, der durch gescheiterte Franchisegründungen entstanden ist, beträgt laut Angaben des DFNV 250.000 Euro pro Franchisenehmer. Rund 4.000 Rechtsstreitigkeiten zwischen Franchisepartner liegen aktuell vor. In diesem Zusammenhang führen die Befürworter der gesetzlichen Regelung an, dass längst nicht alle Franchise-Systeme eine Prüfplakette des Franchise-Verbandes besitzen. Diese erhalten die Franchisegeber nach einem sogenannten Systemcheck, der Franchise-Interessierten eine gute Orientierung bezüglich der Vertrauenswürdigkeit des Franchisegebers bietet. Ein Beispiel für ein Franchise-System, das Mitglied im Franchise-Verband ist, ist viterma. Franchisesysteme wie viterma, die vom Verband auf Vertrauenswürdigkeit und Wirtschaftlichkeit geprüft wurden, bieten gute Aussichten, ein eigenes Unternehmen mit geringem Risiko zu gründen. Die negative Reputation von Schwarzen Schafen in der Branche werfen jedoch auch ein schlechtes Licht auf seriöse Franchisesysteme. Christian Prasse, Vorsitzender des DFNV, formuliert die Crux gegenüber Spiegel: „Eine wirklich gute Vertriebsform ist wegen einer Vielzahl schwarzer Schafe in eine ethische Krise geraten.“ Das Gesetz soll den Franchisenehmern mehr Rechtssicherheit geben und vor unsauber arbeitenden Franchisegebern schützen.

 

Für den DFV birgt ein Franchisegesetz Risiken für die Branche

Der DFV begründet die Verneinung eines Franchisegesetzes damit, dass die Branche in der Vergangenheit vernünftige Wege zur Selbstregulierung gefunden habe. Die geltenden Spielregeln zwischen den Franchisepartnern sind durch Gerichtsurteile und Leitfäden von Fachautoren geregelt. Der Verband sieht sich selbst als Qualitätsgemeinschaft, die zur Selbstregulierung der Franchise-Wirtschaft beiträgt. Eine gesetzliche Regelung würde aus Sicht des Verbandes nur unnötige bürokratische Hürden aufbauen, die den Wachstum der Franchisewirtschaft hemmen. Ein Blick nach Belgien, Italien, Schweden oder Spanien, wo Franchise spezialgesetzlich geregelt ist, zeige bereits, dass durch ein Franchisegesetz nur umfangreicher und teurer bürokratischer Aufwand erzeugt wird. Vorteile für Franchisegeber und Franchisenehmer durch die Spezialgesetze in den betreffenden Ländern sind nicht zu erkennen. In der Pressemitteilung des DFV heißt es: Man sei sich einig, dass ein Gesetz es auch nicht verhindern kann, wenn eine Partei seine Vertragspartner täuschen und betrügen will. Die Verbandsmitglieder haben sich mehrheitlich gegen ein Franchisegesetz ausgesprochen.