Mit Franchise-Recht sind alle Fragen gemeint, die die Vereinbarungen und juristischen Angelegenheiten zwischen Franchisenehmern und Franchisegebern regeln. In der Regel werden solche Vereinbarungen mit allen Franchisenehmern einheitlich in einem fixen System vertraglich bestimmt. Mit Franchise-Recht ist juristisch die Gestaltung von Verträgen und streitigen Angelegenheiten zwischen den Vertragspartnern gemeint. Was ist
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