Novelle zum Telekommunikationsrecht

Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Referentenentwurf zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vorgelegt, mit dem zwei umfangreiche europäische Änderungsrichtlinien umgesetzt werden sollen.

Novelle zum Telekommunikationsrecht

Ein erster wesentlicher Bestandteil des Entwurfs sind Regelungen zu den Rahmenbedingungen für wettbewerbskonforme Infrastrukturinvestitionen. Der Entwurf sieht vor, dass die Bundesnetzagentur zukünftig langfristige Regulierungskonzepte vorgeben kann, um die Planungssicherheit für Investitionen zu erhöhen. Besondere Investitionsrisiken beim Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen sollen zudem – entsprechend den europäischen Vorgaben – bei allen Regulierungsmaßnahmen berücksichtigt werden. Zudem soll eine effizientere Ausnutzung vorhandener Infrastrukturen ermöglicht werden. Der Netzzugang wird hierzu ausdrücklich auf passive Infrastrukturen wie Leitungsrohre und Masten erweitert. Die Bundesnetzagentur wird darüber hinaus ermächtigt, die gemeinsame Nutzung bestimmter Infrastrukturen (sog. Inhouse-Verkabelung) unabhängig von einer marktbeherrschenden Stellung aber unter strengen Verhältnismäßigkeitsanforderungen anzuordnen. Künftig kann die Behörde zudem von den Unternehmen Informationen über Art, Lage und Verfügbarkeit von Infrastruktureinrichtungen anfordern. Damit wird die Bundesnetzagentur in die Lage versetzt, den bereits bestehenden Infrastrukturatlas erheblich zu verbessern.

Einen zweiten Schwerpunkt bildet die Verbesserung des Verbraucher- und Datenschutzes im Bereich Telekommunikation in einzelnen Punkten:

  • So soll künftig verhindert werden, dass Verbraucher vom Wechsel zu einem günstigeren Anbieter abgehalten werden, weil sie befürchten müssen, dass infolge mangelnder Kooperation der beteiligten Unternehmen der Telefonanschluss über Tage unterbrochen ist.
  • Warteschleifen bei teuren Service- und Mehrwertdiensterufnummern sollen künftig nur noch eingesetzt werden dürfen, wenn der Angerufene die Kosten der Warteschleife trägt.
  • Zudem soll die Bundesnetzagentur dazu ermächtigt werden, Vorgaben zur Verbesserung der Transparenz und Übersichtlichkeit der Informationen für die Verbraucher im Telekommunikationsmarkt zu erlassen. Hierzu gehört beispielsweise auch die Transparenz der Preise bei sog. „Call by Call“-Gesprächen und mobilen Datendiensten. Ebenso zählen hierzu genaue Angaben zur Mindestqualität vertraglich vereinbarter Leistungen, z. B. bei Downloadraten von Internetanschlüssen.
  • Mobilfunkkunden können künftig ihre Rufnummer auch unabhängig von der konkreten Vertragslaufzeit zu einem neuen Anbieter mitnehmen.
  • Außerdem sollen die Rechte des Verbrauchers beim Umzug und dem damit verbundenen Wechsel des Festnetzanschlusses gestärkt werden.
  • Bei den Datenschutzbestimmungen im Telekommunikationsrecht werden zusätzliche Transparenzverpflichtungen mit dem Ziel eingeführt, sensible Daten besser zu schützen. Hierzu gehört u. a. die Verpflichtung sog. Ortungsdiensteanbieter, den Nutzer bei jeder Ortung des Mobilfunkendgerätes zu informieren.

Die Umsetzung der beiden zugrunde liegenden EU-Richtlinien muss bis Ende Mai 2011 erfolgen.

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